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Hundehalterhaftpflicht

Hundehalterhaftpflicht: Pflicht, Kosten und was sie abdeckt

Verursacht Ihr Hund einen Schaden, haften Sie nach § 833 BGB unbegrenzt und unabhängig von eigenem Verschulden mit Ihrem gesamten Vermögen. Die Hundehalterhaftpflicht übernimmt genau dieses Risiko – getrennt von der Tierkrankenversicherung, die nur die Behandlungskosten Ihres eigenen Tieres abdeckt.

Was ist versichert?

Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Ihr Hund gegenüber Dritten verursacht – z. B. ein Fahrradsturz, ein gebissener Passant oder ein beschädigter Gartenzaun.

Was ist nicht versichert?

Behandlungskosten für Ihren eigenen Hund. Dafür ist eine eigene Tierkrankenversicherung (OP-Schutz oder Vollschutz) nötig.

Rechtsgrundlage

§ 833 BGB begründet eine verschuldensunabhängige, der Höhe nach unbegrenzte Halterhaftung – unabhängig davon, ob eine Versicherungspflicht besteht.

Ist die Hundehaftpflicht in Ihrem Bundesland Pflicht?

Eine bundesweit einheitliche Pflicht gibt es nicht – jedes Bundesland regelt dies im eigenen Landeshundegesetz.

Pflicht für alle Hunde

Berlin Mindestdeckungssumme 1 Mio. €, gilt rassenunabhängig für jeden Hund.
Bremen Seit Juli 2026 zusätzlich Eignungsprüfung für Halter – eines der strengsten Landesgesetze.
Hamburg Pflicht für ausnahmslos jeden Hund nach dem Hamburgischen Hundegesetz.
Niedersachsen Zusätzlich Sachkundenachweis ("Hundeführerschein") mit Theorie- und Praxisteil für alle Halter.
Sachsen-Anhalt Nachweis wird häufig schon bei der Hundeanmeldung verlangt.
Schleswig-Holstein Pflicht für alle Hunde, zusätzliche Auflagen für als gefährlich eingestufte Hunde.
Thüringen Pflicht unabhängig von Rasse und Größe des Hundes.

Pflicht nur für bestimmte Hunde

Baden-Württemberg Pflicht für gelistete Rassen (u. a. American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull).
Bayern Zwei Kategorien gefährlicher Hunde; für Kategorie 2 kann ein bestandener Wesenstest die Vermutung widerlegen.
Brandenburg Pflicht knüpft an die landesrechtliche Einstufung als gefährlicher Hund an.
Hessen Vergleichsweise lange Rasseliste, u. a. Rottweiler und Kangal.
Nordrhein-Westfalen 20/40-Regel: versicherungspflichtig ist jeder Hund ab 40 cm Schulterhöhe oder 20 kg Gewicht – zusätzlich zu gefährlichen Hunden.
Rheinland-Pfalz Pflicht für gelistete Rassen inklusive ihrer Mischlinge.
Saarland Pflicht für gelistete Rassen inklusive ihrer Mischlinge.
Sachsen Pflicht knüpft an die landesrechtliche Einstufung als gefährlicher Hund an.

Keine gesetzliche Pflicht

Mecklenburg-Vorpommern Einziges Bundesland ohne generelle Versicherungspflicht – die unbegrenzte Halterhaftung nach § 833 BGB gilt aber trotzdem.

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Ermitteln Sie unabhängig, welche Hundehalterhaftpflicht zu Ihrem Hund und Ihrem Bundesland passt.

Häufige Fragen zur Hundehalterhaftpflicht

Ist die Hundehalterhaftpflicht dasselbe wie eine Tierkrankenversicherung? +

Nein. Die Haftpflicht zahlt, wenn Ihr Hund einem Dritten einen Schaden zufügt (Personen-, Sach- oder Vermögensschaden). Die Tierkrankenversicherung (OP-Schutz/Vollschutz) übernimmt dagegen die Behandlungskosten für Ihren eigenen Hund.

Deckt meine private Haftpflichtversicherung meinen Hund mit ab? +

In der Regel nein. Schäden durch Hunde sind bei den meisten privaten Haftpflichttarifen ausgeschlossen und benötigen eine eigenständige Hundehalterhaftpflicht.

Ist die Hundehaftpflicht in meinem Bundesland Pflicht? +

Das hängt vom jeweiligen Landeshundegesetz ab: In sieben Bundesländern gilt die Pflicht für alle Hunde, in acht weiteren nur für als gefährlich eingestufte oder gelistete Hunde, und in Mecklenburg-Vorpommern besteht keine generelle Pflicht. Details finden Sie in der Übersicht oben.

Was passiert, wenn ich trotz Pflicht keine Versicherung abschließe? +

Das gilt als Ordnungswidrigkeit und kann je nach Bundesland mit einem Bußgeld geahndet werden. Deutlich schwerer wiegt jedoch, dass Sie ohne Versicherung jeden Schaden unbegrenzt aus eigener Tasche zahlen müssen.

Gilt die Versicherung auch, wenn ich mit dem Hund in ein anderes Bundesland reise? +

Eine bundesweit gültige Police begleitet Sie auch auf Reisen. Für die Frage, ob eine Versicherung verpflichtend ist, zählt jedoch das Recht des Bundeslandes, in dem Sie sich gerade aufhalten bzw. Ihren Hund halten.

Hinweis: Die Angaben zur Versicherungspflicht je Bundesland fassen die aktuelle Rechtslage redaktionell zusammen (Stand der Recherche: September 2026) und ersetzen keine Rechtsberatung. Landeshundegesetze und kommunale Verordnungen können sich ändern – prüfen Sie im Zweifel die aktuelle Regelung Ihres Bundeslandes bzw. Ihrer Gemeinde.